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Umzugstipps und oft gestellte Fragen

Umzug leicht gemacht - denn ein Umzug ist gut planbar.

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  • Tipps zum Umzug

Vorbereitung

  • Misten Sie Ihren Haushalt aus - alles, was Sie jetzt entsorgen, braucht später nicht verpackt und umhergeschleppt werden.
  • Umzugskartons, Kleiderboxen, Einwickelpapier, Möbel-Schutzfolie und Tragegurte können Sie bei uns ordern.
  • Informieren Sie Versicherungen, Banken und Schulen über die neue Adresse und kümmern sich um Telefon, Internetanbieter, Strom und Gas.
  • Das Zeichnen des Möbelstellplans für die neue Wohnung erleichtert später die direkte Aufstellung der Möbel.

Verpacken und beschriften

  • Eine Woche vor dem Umzug packen Sie die ersten Gegenstände ein, zum Beispiel Bücher, Bilder oder den Inhalt des Kellers. Auch Möbel, die Sie nicht täglich brauchen, können schon zerlegt werden.
  • Kurz vor dem Umzug kommen die letzten Dinge in Kartons, die Sie gut lesbar beschriften (Was ist drin, wo soll es hin?)
  • Stellen Sie eine Notausrüstung für den Umzugstag zusammen: Lebensmittel, Getränke, Süßigkeiten, Kulturbeutel, Handtücher, Wechselwäsche, Pflaster und eventuell Medikamente sowie Putzzeug.

Der Umzug

  • Der Umzugstag ist ein sicherlich anstregendes Unterfangen, trotz der Unterstützung durch unsere Mitarbeiter. Stehen Sie zeitig auf und frühstücken Sie ausgiebig, das ist die beste Grundlage für einen anstrengenden Tag.
  • Sobald die alte Wohnung völlig leergeräumt ist, sollte diese gereinigt werden. In den meisten Mietverträgen wird eine besenreine Übergabe gefordert. Entfernen Sie auch die Namensschilder an Briefkasten und Haus- bzw. Wohnungstür.
  • Unser Team wird jetzt alle Umzugsarbeiten für Sie übernehmen, an Ihrem neuen Wohnort koordinieren Sie mit uns den Aufbau und das Einräumen der Zimmer.

Nach dem Umzug

  • Wohnsitz beim Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt ab/ummelden
  • KFZ-Brief und Fahrzeugschein ändern lassen; bei Umzug außerhalb der KFZ-Region benötigen Sie ein neues Autokennzeichen
  • Wenn Sie einen Hund haben und in eine andere Kommune umziehen, muss auch ihr Hund umgemeldet werden

Oft gestellte Fragen

Um auf Nummer sicher zu gehen, dass alles heil in der neuen Wohnung ankommt, gibt es extra angefertigte Umzugskartons für einige Güter:

Bücher und Akten können zum Beispiel in einer Spezialanfertigung transportiert werden, die kleiner als der übliche Umzugskarton sind. Extra Bücherkartons sind aus besonders dickem Material angefertigt und es gibt Einsätze, die das Verstauen von Akten erleichtern.
Eine Kleiderbox ist ein besonders großer Umzugskarton, in dessen Inneren eine Metallstange angebracht ist, an der Kleidung knitterfrei aufgehängt und in die neue Wohnung transportiert werden kann. Für Gläser gibt es Seidenpapier und Luftpolsterfolien, so dass die Gläser beim Transport nicht aneinander schlagen und kaputt gehen können.
Bequem und günstig: Beauftragen Sie uns mit dem Einrichten eines Halteverbots für den Umzug.

Sie geben Datum und Adressen des Aus- und Einzugsorts an, wir kümmern uns um alle Anträge bei den zuständigen Behörden, um die Abholung und den Auf- und Abbau der Schilder – natürlich fristgerecht. Um alle Genehmigungen für das Halteverbot für den Umzug zu bekommen, sollten Sie uns mindestens zwei Wochen vor dem Umzug den Auftrag erteilen.

Vorteil, wenn Sie das Halteverbot für den Umzug von uns einrichten lassen: Die Schilder inkl. Füßen sind sehr schwer, sperrig, schmutzig und passen wahrscheinlich nicht einmal in Ihren PKW – wir haben ausgebildetes Personal und entsprechende Fahrzeuge, um das Material einfach zu transportieren und aufzustellen.

Das Halteverbot für den Umzug selbst einrichten

Wenn Sie das Halteverbot für den Umzugswagen selbst einrichten wollen, müssen Sie mindestens eine Woche vor dem Umzug einen entsprechenden Antrag beim Straßenverkehrsamt einreichen – jeweils für den Aus- und den Einzugsort. Genehmigt das Amt Ihren Antrag, müssen Sie diesen außerdem von der zuständigen Polizeidienststelle absegnen lassen.
Mindestens vier Tage vor dem eigentlich Umzug müssen Sie die Schilder für das Halteverbot abholen und aufstellen, nach dem Umzug umgehend wieder abbauen und zurückbringen.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie beim Umzug mithelfen, kann die Umzugsfirma nur für Schäden belangt werden, die zu 100% von den Mitarbeitern der Firma verursacht und nicht von Ihnen beeinflusst wurden.

Ein Beispiel: Packen Sie bei einem Teilumzug die Umzugskartons selbst und in den Kisten geht während des Transports durch die Spedition etwas zu Bruch, haftet die Firma nicht - schließlich müssen Sie beim Verpacken dafür sorgen, dass während des Transports nichts kaputt gehen kann.

Bei einem Komfortumzug hingegen, ist die Lage klar: Da die Mitarbeiter der Spedition die Umzugskartons selbst packen, Möbel demontieren und transportieren, ist das Umzugsunternehmen für kaputte Dinge in den Kartons,für Schäden an den Möbeln und auch im Treppenhaus oder Fahrstuhl haftbar zu machen.

Haftungsausschlüsse

Unsere Mitarbeiter legen größte Sorgfalt an den Tag, um all Ihre Umzugsgüter heil in die neue Wohnung zu bringen. Doch in einigen Fällen nützt auch die größte Vorsicht nichts, weshalb Umzugsunternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oftmals die Haftung für Schäden durch "unabwendbare Ereignisse" ausschließen. Darunter fallen: Schäden, die durch Naturgewalten entstehen (Sturm, sehr starke Regenfälle, Erdbeben, u.ä.) und Schäden durch Dritte, die auf Grund von Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz, nicht haftbar gemacht werden können.

Sprechen Sie außerdem mit uns, wenn Sie besonders wertvolle, empfindliche Güter (z.B. teure Erbstücke), Pflanzen oder Tiere transportieren lassen wollen – hier gibt es meist auch gesonderte Haftungsausschlüsse.

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Checklisten

Hier finden Sie unsere Checklisten, die Ihnen die Planung und den Verlauf des Umzugs einfacher machen:

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  • Die Checkliste von A-Z führt, chronologisch sortiert, alle wichtigen Punkte für Ihren Umzug auf.
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